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Geld zurück von Primastrom und Voxenergie

Primastrom und Voxenergie haben trotz Garantien wiederholt ihre Preise für Strom und Gas erhöht, worauf der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage eingereicht hat. Jetzt konnten sich der vzbv und die beiden Unternehmen außergerichtlich einigen. Betroffene, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, erhalten ihr Geld zurück. Auch weitere Kundinnen und Kunden können von der Einigung profitieren.  

Älteres Ehepaar schaut auf Geldscheine

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer wieder beschwerten sich Verbraucherinnen und Verbraucher über nicht eingehaltene Preisgarantien der Energieversorger Primastrom und Voxenergie.
  2. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die beiden Unternehmen konnten sich nun außergerichtlich einigen. Zuvor hatte der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Energieanbieter eingereicht. 
  3. Die beiden Unternehmen haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen Beteiligten Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Auch weitere Kundinnen und Kunden profitieren vom Vergleich. 
  4. Vorsicht vor Schreiben der Anbieter, in denen sie Preissenkungen bewerben. 
Stand: 07.05.2024

Die Verbraucherinnen und Verbraucher beklagen sich vor allem darüber, dass der vereinbarte Verbrauchspreis für Strom oder Gas trotz Preisgarantie von Primastrom und Voxenergie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Dabei kann ein plötzlicher Anstieg der Energiekosten Betroffene in große finanzielle Bedrängnis bringen.

Primastrom und Voxenergie zahlen Geld zurück

Mit zwei Musterfeststellungsklagen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die einseitigen Preiserhöhungen von Primastrom und Voxenergie vorgegangen. Nun gelangen dem vzbv mit beiden Anbietern außergerichtliche Vergleiche. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kundinnen und Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Die Beträge liegen teilweise im vierstelligen Bereich. 

Mit den Vergleichen nehmen die Unternehmen Preiserhöhungen zurück. Darunter fallen vor allem die drastischen Erhöhungen ab dem Jahr 2021. Zu den Rückzahlungen haben sich die beiden Anbieter mit den Vergleichen verpflichtet. Daraufhin hat der vzbv die Klagen vor dem Berliner Kammergericht zurückgenommen. 

Jetzt den Preiserhöhungen widersprechen

Sie haben nicht an der Musterfeststellungsklage teilgenommen? Kein Problem, Sie können trotzdem profitieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie den einseitigen Preiserhöhungen bis zum 31. Dezember 2024 widersprechen. Dann erhalten Sie ebenfalls einen deutlich reduzierten Preis. Je nach Abrechnungszeitraum haben sich der vzbv und die beiden Unternehmen auf folgende Preisdeckel verständigt:

  • Strom zwischen 32 Cent/Kilowattstunde und 44 Cent/Kilowattstunde
  • Gas zwischen 9 Cent/Kilowattstunde und 12 Cent/Kilowattstunde.

Schreiben Sie eine E-Mail an vergleich@primastrom.de bzw. vergleich@voxenergie.de, je nachdem, mit welchem Unternehmen Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Nutzen Sie dazu am besten den folgenden Muster-Text und ergänzen Ihre Daten in den eckigen Klammern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Kundennummer ist […].

Ich widerspreche den einseitigen Preiserhöhungen, die Sie mir gegenüber in der Vergangenheit vorgenommen haben. Weiterhin fordere ich Sie auf, bereits erfolgte Abrechnungen zu korrigieren.

Zahlen Sie mir das aus den Neuabrechnungen ermittelte Guthaben binnen 8 Wochen an das folgende Konto aus:

Kontoinhaber: […]
IBAN: […]

Mit freundlichen Grüßen

Mit Vergleichs-Check Ansprüche prüfen und geltend machen

Der vzbv verhandelt mit Primastrom und Voxenergie aktuell über die Fälle weiter, in denen die Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Widerrufs oder Kündigung nicht aus ihren Verträgen lassen. Für diese Betroffenen könnte sich aus einem weiteren Vergleich ebenfalls eine Lösung ergeben. Mit dem Vergleichs-Check des vzbv können Sie prüfen, ob Sie sich bereits jetzt auf den ersten Vergleich mit Primastrom und Voxenergie berufen können. Mit dem Tool können Sie auch Schreiben an die Energieanbieter erstellen.

Unser Rat

Holen Sie juristischen Rat ein, wenn Sie unzulässig überhöhte Forderungen von Energieanbietern erhalten. Setzen Sie sich gegen diese Forderungen zur Wehr. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu allen Fragen des Energierechts – kompetent und unabhängig. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Werbeschreiben zu Preissenkungen

Zuletzt sind wir auf eine neue Masche der Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy aufmerksam geworden: Die Unternehmen verschicken Schreiben an ihre Kundinnen und Kunden, in denen sie eine Preissenkung bewerben. Die Betreffzeile erweckt den Eindruck, die Angeschriebenen müssten nur ein Formular ausfüllen, um ihre Preise zu senken. Dass es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist aufgrund der Formulierung nicht auf dem ersten Blick ersichtlich. 

Tatsächlich sind die beworbenen Preise oft etwas günstiger als im laufenden Vertrag. Allerdings sind sie immer noch mehr als doppelt so hoch wie der derzeitige Marktdurchschnitt. Dazu kommt, dass selbst diese sehr hohen Preise nur für drei Monate garantiert werden – anschließend können sie steigen. Und einige dieser Neuverträge sehen sogar eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten zu diesen schlechten Preiskonditionen vor.

Unser Rat! Unterschreiben Sie dieses Formular nicht. Prüfen Sie, ob ein Anbieterwechsel möglich ist. Recherchieren Sie vorher die aktuellen Marktpreise. 

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